Aus der Gemeindestube

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Am Mittwoch 29.9.2021 fand im Pfarrkultursaal eine Gemeinderatsitzung statt.

Konstituierende Sitzung

Neubestellung eines Gemeinderatsmitgliedes und Angelobung

Gemeinderat Mag. Christoph Scheiring von der Wahlpartei SPÖ hat mit Wirkung vom 26. 9. 2021 auf sein Gemeinderatsmandat verbindlich verzichtet. Für das freigewordene Mandat wurde dem Bürgermeister als Ersatz Herr Thomas Vollmann, geb. 1970, wohnhaft in 3462 Absdorf, Neubaugasse 17, namhaft gemacht.

Auf Befragen durch den Vorsitzenden Bgm. Franz Dam nimmt Thomas Vollmann das Gemeinderatsmandat an. Nach verlesen der Gelöbnisformel gemäß § 97 NÖ Gemeindeordnung legt der neue Gemeinderat Thomas Vollmann das Gelöbnis mit „Ich gelobe“ ab.

Gelöbnis gemäß § 97 NÖ Gemeindeordnung:

„Ich gelobe, die Bundes- und Landesverfassung und alle übrigen Gesetze der Republik Österreich und des Landes Niederösterreich gewissenhaft zu beachten, meine Aufgabe unparteiisch und uneigennützig zu erfüllen, das Amtsgeheimnis zu wahren und das Wohl der Gemeinde Absdorf nach bestem Wissen und Gewissen zu fördern.“

Der Bürgermeister gratuliert Herrn Thomas Vollmann und freut sich auf gute Zusammenarbeit.

Ergänzungswahl eines Mitgliedes für den Gemeinderatsausschuss II

Aufgrund des Ausscheidens von Mag. Christoph Scheiring ist auch die Neubesetzung eines Mitgliedes für den Gemeinderatsausschuss II (Schule, Kindergarten, Soziales, Gesundheit, Spielplatz)  erforderlich. Gemeinderat Thomas Vollmann wird mit 17 Stimmen von 17 anwesenden Gemeinderäten in den Gemeinderatsausschuss II gewählt und nimmt auf Befragen des Vorsitzenden die Wahl an.

Gemeinderatsitzung

TOP 1: Genehmigung bzw. Abänderung der Verhandlungsschrift der letzten Sitzung des Gemeinderates.

Beantragte Änderungen der Protokolle werden mehrheitlich abgelehnt und diese gelten nunmehr als genehmigt.

TOP 2: Bericht über die durchgeführte „angesagte“ Gebarungsprüfung vom 8. September 2021

Der Obmann Ing. Karl Schwaiger bringt dem Gemeinderat den schriftlichen Bericht über das Ergebnis der „angesagten“ Gebarungsprüfung zur Kenntnis, die Kontostände der Gebarungskonten weisen ein Guthaben von ca. € 343.000,– aus, die Rücklagen und die Beteiligungen betragen in Summe € 353.367,–.

TOP 3: Berichte des Gemeinderatsausschusses V vom 14. Juni 2021 und vom 23. August 2021 sowie des Gemeinderatsausschusses IV vom 9. September 2021.

Der Obmann des GR-Ausschusses V, GGR Ing. Franz Tampermeier und der Obmann des GR-Ausschusses IV, GGR Franz NEFISCHER bringen die Protokolle der abgehaltenen Sitzungen dem Gemeinderat zur Kenntnis.

TOP 4: Nachtragsvoranschlag 2021

Der erstellte Entwurf des 1 Nachtragsvoranschlages 2021 (NVA 2021) war in der Zeit vom 14. 9. 2021 bis 28. 9. 2021 im Rathaus zur öffentlichen Einsicht aufgelegt. Die einzelnen Positionen wurden dem Gemeinderat ausführlich zur Kenntnis gebracht. Zu den gestellten Fragen werden detaillierte Stellungnahmen und Erklärungen abgegeben. Das kumulierte Haushaltspotential hat sich vom 1. 1. 2021 bis zum September 2021 von + € 83.000,– auf + € 350.500,– verbessert.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

TOP 5:   Beschlussfassung und Annahme von Förderverträgen der Kommunalkredit Public Consulting GmbH für folgende Bauabschnitte der Wasserversorgungsanlage (WVA) und Abwasserentsorgungsanlage (ABA) 

A) WVA BA 9, Erweiterung Nordberggasse

B) WVA BA 10, Erweiterung Am Steinbiegl 2 und Teichstraße

C) ABA BA 11, Erweiterung Nordberggasse

D) ABA BA 12, Erweiterung Am Steinbiegl 2 und Teichstraße.

Um die bei der Kommunalkredit Public Consulting GmbH eingereichte Förderungen für die Herstellung der Wasserversorgungsanlagen und Abwasserbeseitigungsanlagen (Erweiterungen) lukrieren zu können sind die vorliegenden Förderungsverträge zu beschließen.

A) Beschluss zur vorbehaltlosen Annahme des Förderungsvertrages Förderung in Höhe von € 21.852,00 (Auszahlung in Form von Investitionszuschüssen) für die Herstellung der Wasserversorgungsanlage BA 9 im Bereich Nordbergasse (Erweiterung)

B) Beschluss zur vorbehaltlosen Annahme des FörderungsvertragesFörderung in Höhe von € 48.000,- (Auszahlung in Form von Bauphasen- und Finanzierungszuschüssen) für die Herstellung der Wasserversorgungsanlage BA 10 im Bereich Am Steinbiegl 2 und Teichstraße (Erweiterung)

C) Beschluss zur vorbehaltlosen Annahme des FörderungsvertragesFörderung in Höhe von € 22.609,- (Auszahlung in Form von Investitionszuschüssen) für die Herstellung der Abwasserbeseitigungsanlage BA 11 im Bereich Nordbergasse (Erweiterung) fassen.

D) Beschluss zur vorbehaltlosen Annahme des FörderungsvertragesFörderung in Höhe von € 46.000,- (Auszahlung in Form von Bauphasen- und Finanzierungszuschüssen) für die Herstellung der Abwasserbeseitigungsanlage BA 12 im Bereich Am Steinbiegl 2 und Teichstraße (Erweiterung)

Abstimmungsergebnis: einstimmig

TOP 6:  Beschlussfassung der Zusicherungen von zusätzlichen Förderungsmittel aus dem NÖ Wasserwirtschaftsfonds, Annahmeerklärungen für folgende Bauabschnitte der Wasserversorgungsanlage (WVA) Absdorf.

A) WVA Absdorf BA 9, Erweiterung Nordberggasse

B) WVA Absdorf BA 10, Erweiterung Am Steinbiegl 2 und Teichstraße

Um die beim NÖ Wasserwirtschaftsfonds eingereichten Förderungen für die Herstellung der Wasserversorgungsanlage im Bereich Nordbergasse, Am Steinbiegl 2 und Teichstraße (Erweiterung) lukrieren zu können, ist die Annahme der vorliegenden Förderungsverträge zu beschließen.

A) Beschluss zur vorbehaltlosen Annahme des Förderungsvertrages mit dem NÖ Wasserwirtschaftsfonds – Gesamtförderung im Ausmaß von € 58.272,-, welche zur Gänze als nicht rückzahlbarer Beitrag gewährt wird, für die Herstellung der Wasserversorgungsanlage BA 9 im Bereich Nordbergasse (Erweiterung) fassen.

B) Beschluss zur vorbehaltlosen Annahme des Förderungsvertrages mit dem NÖ Wasserwirtschaftsfonds – Gesamtförderung im Ausmaß von € 44.800,-, welche zur Gänze als nicht rückzahlbarer Beitrag gewährt wird, für die Herstellung der Wasserversorgungsanlage BA 10 im Bereich Am Steinbiegl 2 und Teichstraße (Erweiterung) fassen.

Abstimmungsergebnis: jeweils einstimmig

TOP 7: Altmann Mathilde, Übernahme einer Teilfläche (Grundabtretung) ins Öffentliche Gut der Marktgemeinde Absdorf

Aufgrund des Grenzänderungsverfahrens ist im Bereich der Neubaugasse eine Grundabtretung durch Übernahme eines Teilstückes der Eigentümerin Mathilde Altmann, im Ausmaß von 9 m2 ins Öffentliche Gut der Marktgemeinde Absdorf gemäß der vorliegenden Vermessungsurkunde der wob Ziviltechnikergesellschaft mbH, notwendig.

Beschluss –  gemäß der vorliegenden Vermessungsurkunde der wob Ziviltechnikergesellschaft mbH,  das Trennstück im Ausmaß von 9 m2 von der Eigentümerin Frau Mathilde Altmann unentgeltlich ins Öffentliche Gut der Marktgemeinde Absdorf, EZ. 1 übernehmen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

TOP 8: Ankauf von Teilstücken zur Verbreiterung der Straßentrompete (Güterwegbereich Richtung Utzenlaa)

Im Güterwegbereich war zur geringfügigen Verbreiterung der dort befindlichen Straßentrompete der Ankauf von div. Teilstücken landwirtschaftlicher Grundstücke sowie deren Übernahme ins Öffentliche Gut erforderlich.

Ankauf im Ausmaß von 4 m2   Eigentümer: Franz Zeh, whft. in 3462 Absdorf, Kremserstraße 65

Ankauf im Ausmaß von 4 m2  Eigentümer: Herbert Klein, whft. in 3462 Absdorf, Seefeldgasse 50

Beschluss zum Ankauf nachstehender landwirtschaftlicher Grundstücke zur Verbreiterung der Straßentrompete im Güterwegbereich um jeweils € 6,– pro m/2 und Zuschreibungen zum Öffentlichen Gut der Marktgemeinde Absdorf.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

TOP 9: Beschlussfassung einer VERORDNUNG zur 1. Änderung des Teilbebauungsplanes –Teichstraße.

Der Entwurf der 1. Änderung des Teilbebauungsplanes – Geringfügige Änderungen des Bezugsniveaus in der Teichstraße – war in der Marktgemeinde Absdorf gem. der Bestimmungen des NÖ Raumordnungsgesetzes 2014 idgF, 6 Wochen in der Zeit von 17. August 2021 bis 28. September 2021 am Gemeindeamt zur öffentlichen Einsicht aufgelegt.

Die Auflage wurde ortsüblich kundgemacht.

Innerhalb der Auflagefrist sind keine Stellungnahmen eingelangt.

Abstimmungsergebnis: mehrstimmig (13 Stimmen der ÖVP dafür, 4 Stimmen der SPÖ dagegen)

TOP 10: Beschlussfassung einer VERORDNUNG zur 2. Änderung des Teilbebauungsplanes – Wirtschaftspark.   

Der Entwurf der 2. Änderung des Teilbebauungsplanes – Erhöhung der Bauklasse von 3 auf 4 von unbebauten Parzellen im Wirtschaftspark war gem. der Bestimmungen des NÖ Raumordnungsgesetzes 2014 idgF, 6 Wochen in der Zeit von 17. August 2021 bis 28. September 2021 am Gemeindeamt zur öffentlichen Einsicht aufgelegt.

Die Auflage wurde ortsüblich kundgemacht.

Innerhalb der Auflagefrist sind keine Stellungnahmen eingelangt.

Abstimmungsergebnis:       einstimmig

TOP 11: Beschlussfassung einer VERORDNUNG zur 7. Änderung des örtlichen Raumordnungsprogrammes, Flächenwidmungsplan.

Der Entwurf der 7. Änderung des örtlichen Raumordnungsprogrammes – Flächenwidmungsplanes war gem. der Bestimmungen des NÖ Raumordnungsgesetzes 2014 idgF, 6 Wochen in der Zeit von 17. August 2021 bis 28. September 2021 am Gemeindeamt zur öffentlichen Einsicht aufgelegt.

Die Auflage wurde ortsüblich kundgemacht.

Innerhalb der Auflagefrist gem. § 24 Abs. 7 NÖ Raumordnungsgesetz 2014 idgF zur 7. Änderung des örtlichen Raumordnungsprogrammes, Flächenwidmungsplan wurden fristgerecht 4 Stellungnahmen eingebracht.

Die eingelangten Stellungnahmen gem. § 24 Abs. 9 NÖ ROG 2014 sind entsprechend behandelt worden und dazu wurde festgehalten, dass die geplanten Maßnahmen nicht dem NÖ ROG 2014 widersprechen und daher seitens des mit der Erstellung der Umwidmung beauftragten ZT-Büros, die Emrich Consulting-ZT GmbH, dem Gemeinderat empfohlen hatte, unter Berücksichtigung der entsprechenden Realisierungsbedingungen, sämtliche in der 7. Änderung des örtlichen Raumordnungsprogrammes enthaltene Änderungsfälle zu beschließen.

Abstimmungsergebnis:       mehrstimmig (13 Stimmen der ÖVP dafür, 4 Stimmen der SPÖ dagegen)